Zertifikatslehrgänge
Prüfungsordnung
Die Borgstedt Akademie erlässt mit Wirkung
vom 01. Januar 2025 nachfolgende Prüfungsordnung.
§ 1 Geltungsbereich
Gegenstand der Prüfungsordnung ist die berufliche Weiterbildung zum/zur
- Fachwirt/in Reinigungs- & Hygienemanagement (Borgstedt Akademie)
- Geprüfte/r Objektleiter/in – Gebäudedienste (Borgstedt Akademie)
- Geprüfte/r Vorarbeiter/in – Gebäudeinnenreinigung (Borgstedt Akademie)
- Geprüfte/r Kalkulator/in – Gebäudedienste (Borgstedt Akademie)
- Geprüfte/r Tatort Reiniger/in (Borgstedt Akademie)
- Hygienebeauftragte/r – Gebäudedienste (Borgstedt Akademie)
§ 2 Prüfung
Um das Zertifikat als Leistungsnachweis für die angestrebte Weiterbildung zu erhalten, müssen die Teilnehmenden ihren Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfungsdauer variiert je nach Art der Weiterbildung und beträgt zwischen 30 und 60 Minuten. Die Prüfung erfolgt im Ankreuzverfahren und umfasst sowohl Single-Choice- als auch Multiple-Choice-Fragen, die von den Teilnehmenden bearbeitet werden.
§ 3 Umfang der prüfung
Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach dem angestrebten Weiterbildungsabschluss und variiert in einem Rahmen von 30 bis 50 Fragen, in Abhängigkeit zu den Lehrinhalten sowie den zu erwerbenden Kompetenzen. Damit wird sichergestellt, dass der Umfang der Prüfung den Anforderungen des jeweiligen Abschlusses angemessen ist und die erworbenen Kenntnisse umfassend geprüft werden können.
§ 4 Bewertung von Prüfungsleistungen
Prüfungsfragen bestehen in der Regel aus Single-Choice- sowie Multiple-Choice-Fragen (Antwort-Wahl-Verfahren). Single-Choice-Fragen haben nur eine richtige Antwort, während bei Multiple-Choice-Fragen mehrere Antworten richtig sein können. Damit eine Frage als korrekt beantwortet gilt, muss sie vollständig richtig beantwortet werden.
Das bedeutet:
- Bei Single-Choice-Fragen muss, die eine richtige Antwort ausgewählt werden.
- Bei Multiple-Choice-Fragen müssen alle richtigen Antworten ausgewählt und gleichzeitig keine falschen Antworten markiert werden.
Wenn bei einer Multiple-Choice-Frage nur ein Teil der richtigen Antworten ausgewählt oder eine falsche Antwort markiert wurde, wird die gesamte Frage als falsch bewertet.
Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt nach dem offiziellen Punkte- und Notenschlüssel der Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern in Deutschland. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht werden.
§ 5 Ziel und Zweck der Prüfung
Die Prüfung hat das Ziel, den Leistungsstand der Prüflinge sowie den Grad des Kompetenzerwerbs unter einheitlichen Bedingungen festzustellen. Dabei sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie die im Rahmen des Lernprozesses vermittelten Methoden und Fachkenntnisse erfolgreich erworben haben. Zudem wird geprüft, ob sie in der Lage sind, dieses Wissen praxisbezogen anzuwenden, um so ihre Fähigkeit zur Lösung realitätsnaher Aufgabenstellungen zu demonstrieren.
§ 6 Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist, dass Teilnehmende mindestens 75% der jeweiligen Veranstaltungen (Live-Präsent, Live-Online) besucht haben.
Bei Live-Online-Veranstaltungen ist es ergänzend erforderlich, dass die Identität der Teilnehmenden eindeutig festgestellt werden kann. Dies geschieht, indem während der Veranstaltung sowohl das Mikrofon als auch die Webcam eingeschaltet sind.
Teilnehmende unserer Video-Selbstlernkurse können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens drei Probeprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben.
Wird eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich der Anbieter vor die Teilnahme an der Abschlussprüfung zu verweigern.
§ 7 Prüfungstermin
Die Prüfungen für Teilnehmende unserer Live-Präsenz- und Live-Online-Kurse finden am letzten Tag der jeweiligen Weiterbildung statt.
Teilnehmende unserer Video-Selbstlernkurse absolvieren ihre Abschlussprüfung unter Aufsicht in einem Zoom-Meeting. Dafür melden sie sich zunächst zu einem der verfügbaren Prüfungstermine an, die im Terminkalender der Borgstedt Akademie zu finden sind.
Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Einladung zur Online-Prüfung. Diese wird unter Videoaufsicht über Zoom durchgeführt. Mit der Einladung wird auch das Infoblatt „Online-Prüfungen unter Videoaufsicht mit Zoom“ bereitgestellt, das alle wichtigen Informationen zum Ablauf und zu den technischen Voraussetzungen enthält.
§ 8 Durchführung von Online-Prüfungen unter Video-Aufsicht mit Zoom
Online-Prüfungen unter Video-Aufsicht sind mit dem Ziel verbunden die Prüfungsteilnahme von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus zu ermöglichen und gleichzeitig Prüfungsgerechtigkeit durch Einschränkung der Betrugsmöglichkeiten zu wahren.
Die Verwaltung (Erstellung, Bearbeitung und Auswertung) der Prüfung erfolgt über die vorhandenen Systeme der Borgstedt Akademie.
Für die Durchführung der Prüfung benötigt der Teilnehmende ein Smartphone oder Tablet sowie ein PC oder Laptop.
Die Prüflinge nehmen an der Online-Prüfungen unter Video-Aufsicht mit einem Smartphone oder Tablet mit ihrem Klarnamen oder einem vorher vereinbarten Pseudonym über die ZOOM-App teil.
Für die Durchführung der Prüfung ist zusätzlich ein PC/Laptop erforderlich, mit dem die eigentliche Bearbeitung der Prüfungsfragen erfolgt.
Die Überwachung wird ausschließlich von Mitarbeitenden der Borgstedt Akademie durchgeführt und erfolgt in Echtzeit, ohne dass das Videobild oder der Bildschirm aufgezeichnet wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine faire Prüfungsdurchführung zu gewährleisten und mögliche Betrugsversuche * zu erkennen.
* Betrugs – oder Täuschungsversuche werden mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) geahndet.
Laden Sie sich hier unser Merkblatt Online-Prüfung unter Videoaufsicht herunter.
§ 9 Wiederholungsprüfung
Die Wahrnehmung eines zweiten Prüfungstermins ist nur dann möglich, wenn die vorausgegangene Prüfung nicht bestanden wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens nach vier Wochen möglich. Für die Wiederholungsprüfung zählen ausschließlich die dort erzielten Ergebnisse.
§ 10 Versäumnisfolgen
Die Prüfung kann gegen eine Gebühr von € 150,00 zuzüglich MwSt. unter folgenden Bedingungen wiederholt werden:
- Der Prüfling erscheint verspätet zur Prüfung.
- Der Prüfling erbringt die Prüfungsleistung nicht.
- Der Prüfling nimmt aus persönlichen Gründen oder aufgrund von Krankheit nicht an der Prüfung teil.
Ein Ersatztermin für die versäumte Prüfung muss in Abstimmung mit der Lehrgangs- bzw. Akademieleitung festgelegt werden.
Bielefeld, 01.01.2025
Michael Borgstedt
– Akademieleitung –
BORGSTEDT AKADEMIE
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