Zertifikatslehrgänge

Prüfungsordnung

Die Borgstedt Akademie erlässt mit Wirkung
vom 02. Januar 2026 nachfolgende Prüfungsordnung.

Herzlich willkommen in der Borgstedt Akademie!

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

wir freuen uns, Sie zu Ihrer Weiterbildung begrüßen zu dürfen! Mit Ihrer Entscheidung zur Teilnahme setzen Sie einen wichtigen Schritt in Ihrer beruflichen Entwicklung, und wir möchten Sie bestmöglich auf diesem Weg begleiten.

Damit wir alle von einer angenehmen und produktiven Lernatmosphäre profitieren können, ist eine gute Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Daher möchten wir Sie gleich zu Beginn auf einige gemeinsame Regeln und organisatorische Punkte hinweisen:

Regeln der gemeinsamen Zusammenarbeit

Aktive Teilnahme und Engagement:
Nutzen Sie die Chance, sich aktiv einzubringen – sei es durch Fragen, Diskussionen oder Gruppenarbeiten. Ihre Erfahrungen und Perspektiven bereichern das Seminar für alle.

Einhaltung von Regeln und Vorgaben:
Pünktlichkeit, respektvolles Miteinander und die Beachtung organisatorischer Richtlinien tragen wesentlich zum Lernerfolg bei. Wir bitten Sie zudem, den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Seminarinhalte zu beachten.

Eigenverantwortung für den Lernprozess:
Der nachhaltige Lernerfolg hängt nicht nur von den Seminarinhalten ab, sondern auch von Ihrer eigenen Vorbereitung und Nacharbeit. Nutzen Sie die bereitgestellten Ressourcen und bringen Sie sich aktiv in die Lernkontrollen und Evaluationsprozesse ein.

Technische Voraussetzungen (bei Online-Seminaren):
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Internetverbindung stabil ist und dass Sie die erforderlichen digitalen Werkzeuge nutzen können. Sollten technische Fragen oder Probleme auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schutz von Urheberrechten und Eigentum:
Die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Bitte geben Sie diese nicht unautorisiert weiter oder veröffentlichen sie.

Hinweise zur Prüfungsverordnung

§ 1 Geltungsbereich

Gegenstand der Prüfungsordnung ist die berufliche Weiterbildung zum/zur

  • Fachwirt/in Reinigungs- & Hygienemanagement (Borgstedt Akademie)
  • Geprüfte/r Objektleiter/in – Gebäudedienste (Borgstedt Akademie)
  • Geprüfte/r Vorarbeiter/in – Gebäudeinnenreinigung (Borgstedt Akademie)
  • Geprüfte/r Kalkulator/in – Gebäudedienste (Borgstedt Akademie)
  • Hygienebeauftragte/r gem. DIN 13063 Krankenhausreinigung und DIN 10546 Lebensmittelhygiene (Borgstedt Akademie)

§ 2 Prüfung

Um das Zertifikat als Leistungsnachweis für die angestrebte Weiterbildung zu erhalten, müssen die Teilnehmenden ihren Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfungsdauer variiert je nach Art der Weiterbildung und beträgt zwischen 30 und 60 Minuten. Die Prüfung erfolgt im Ankreuzverfahren und umfasst sowohl Single-Choice- als auch Multiple-Choice-Fragen, die von den Teilnehmenden bearbeitet werden.

§ 3 Umfang der prüfung

Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach dem angestrebten Weiterbildungsabschluss und variiert in einem Rahmen von 30 bis 50 Fragen, in Abhängigkeit zu den Lehrinhalten sowie den zu erwerbenden Kompetenzen. Damit wird sichergestellt, dass der Umfang der Prüfung den Anforderungen des jeweiligen Abschlusses angemessen ist und die erworbenen Kenntnisse umfassend geprüft werden können.

§ 4 Bewertung von Prüfungsleistungen

Prüfungsfragen bestehen in der Regel aus Single-Choice- sowie Multiple-Choice-Fragen (Antwort-Wahl-Verfahren). Single-Choice-Fragen haben nur eine richtige Antwort, während bei Multiple-Choice-Fragen mehrere Antworten richtig sein können. Damit eine Frage als korrekt beantwortet gilt, muss sie vollständig richtig beantwortet werden.

Das bedeutet:

  • Bei Single-Choice-Fragen muss, die eine richtige Antwort ausgewählt werden.
  • Bei Multiple-Choice-Fragen müssen alle richtigen Antworten ausgewählt und gleichzeitig keine falschen Antworten markiert werden.

Wenn bei einer Multiple-Choice-Frage nur ein Teil der richtigen Antworten ausgewählt oder eine falsche Antwort markiert wurde, wird die gesamte Frage als falsch bewertet.

Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt nach einem einheitlichen Punkte- und Notenschlüssel. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht werden.

§ 5 Ziel und Zweck der Prüfung

Die Prüfung hat das Ziel, den Leistungsstand der Prüflinge sowie den Grad des Kompetenzerwerbs unter einheitlichen Bedingungen festzustellen. Dabei sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie die im Rahmen des Lernprozesses vermittelten Methoden und Fachkenntnisse erfolgreich erworben haben. Zudem wird geprüft, ob sie in der Lage sind, dieses Wissen praxisbezogen anzuwenden, um so ihre Fähigkeit zur Lösung realitätsnaher Aufgabenstellungen zu demonstrieren.

§ 6 Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist, dass Teilnehmende mindestens 75% der jeweiligen Veranstaltungen (Live-Präsent, Live-Online) besucht haben.

Bei Live-Online-Veranstaltungen ist es ergänzend erforderlich, dass die Identität der Teilnehmenden eindeutig festgestellt werden kann. Dies geschieht, indem während der Veranstaltung sowohl das Mikrofon als auch die Webcam eingeschaltet sind.

§ 7 Prüfungstermin

Die Abschlussprüfungen für Teilnehmende der Live-Präsenz- und Live-Online-Kurse der Borgstedt Akademie finden grundsätzlich am letzten Tag der jeweiligen Weiterbildung statt. Die Prüfung schließt die Weiterbildung fachlich und formal ab.

Teilnehmende von Live-Online-Kurse und Lehrgängen mit integriertem E-Learning-Modul absolvieren ihre Abschlussprüfung unter Videoaufsicht.

Die Anmeldung zu einem Prüfungstermin erfolgt in diesen Fällen direkt über die auf der Webseite angegebenen Buchungswege. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine verbindliche Einladung zur Online-Prüfung. Mit dieser Einladung wird das Merkblatt „Online-Prüfungen unter Videoaufsicht mit Zoom“ bereitgestellt, das alle wesentlichen Informationen zum Ablauf sowie zu den technischen Voraussetzungen enthält.

§ 8 Durchführung von Online-Prüfungen unter Video-Aufsicht mit Zoom

Online-Prüfungen unter Videoaufsicht ermöglichen die Teilnahme an der Prüfung von einem frei gewählten Ort aus, insbesondere von zu Hause oder vom Arbeitsplatz. Gleichzeitig dient die Videoaufsicht der Sicherstellung der Chancengleichheit sowie der Wahrung der Prüfungsordnung.

Die Erstellung, Bereitstellung, Bearbeitung und Auswertung der Prüfung erfolgt über die Systeme der Borgstedt Akademie.

Für die Durchführung einer Online-Prüfung sind folgende technische Voraussetzungen erforderlich:

  • ein Smartphone oder Tablet mit installierter Zoom-App zur Durchführung der Videoaufsicht,
  • ein PC oder Laptop zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben.

Die Teilnahme an der Videoaufsicht erfolgt mit Klarnamen oder einem zuvor vereinbarten Pseudonym. Die Kamera ist während der gesamten Prüfungsdauer aktiviert zu halten.

Die Überwachung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeitende der Borgstedt Akademie in Echtzeit. Eine Aufzeichnung des Videobildes oder des Bildschirminhalts findet nicht statt.

Ziel der Videoaufsicht ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und fairen Prüfungsdurchführung.

Betrugs- oder Täuschungsversuche führen zur Bewertung der Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0).

Laden Sie sich hier unser Merkblatt Online-Prüfung unter Videoaufsicht herunter.

§ 9 Zugelassene Hilfsmittel

Für die Bearbeitung mathematischer Aufgaben während der Prüfung ist die Nutzung eines nicht-programmierbaren, netzunabhängigen und nicht kommunikationsfähigen Taschenrechners erlaubt. Programmierbare, grafikfähige oder internetfähige Geräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind nicht gestattet.

Der Taschenrechner muss eigenständig und ohne Verbindung zu einem Stromnetz oder anderen Geräten funktionsfähig sein. Die Prüflinge sind dafür verantwortlich, ein zugelassenes Modell vorzuhalten.

§ 10 Wiederholungsprüfung

Die Wahrnehmung eines zweiten Prüfungstermins ist nur dann möglich, wenn die vorausgegangene Prüfung nicht bestanden wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens nach vier Wochen möglich. Für die Wiederholungsprüfung zählen ausschließlich die dort erzielten Ergebnisse.

§ 11 Versäumnisfolgen

Die Prüfung kann gegen eine Gebühr von € 65,00 zuzüglich MwSt. unter folgenden Bedingungen wiederholt werden:

  • Der Prüfling erscheint verspätet zur Prüfung.
  • Der Prüfling erbringt die Prüfungsleistung nicht.
  • Der Prüfling nimmt aus persönlichen Gründen oder aufgrund von Krankheit nicht an der Prüfung teil.

Ein Ersatztermin für die versäumte Prüfung muss in Abstimmung mit der Lehrgangs- bzw. Akademieleitung festgelegt werden.

Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam ein inspirierendes und erfolgreiches Seminar erleben werden. Lassen Sie uns neugierig, offen und engagiert in den Lernprozess starten!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine spannende, lehrreiche Zeit!

Bielefeld, 02.01.2026

Michael Borgstedt
– Akademieleitung –

BORGSTEDT AKADEMIE

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